Leistungen
Angebot
Staatlich u. BG- anerkannte Ausbildungen (Erste-Hilfe-Kurse und Trainings gemäß DGUV-G 304-001) sind bei uns für Sie kostenlos, da wir direkt mit der Berufsgenossenschaft / Landesunfallkasse abrechnen.
Im Arbeitsschutzgesetz § 26 Abs. 1 der "Grundsätze der Prävention" DGUV Vorschrift 1 ist die Verpflichtung für den Arbeitgeber festgelegt, für eine effektive Versorgung bei Notfällen am Arbeitsplatz zu sorgen.
Hierzu zählt die Benennung von Ersthelfern, die in einer 9 Unterrichtseinheiten (9 UE) umfassenden Grundausbildung in Ihrem Hause geschult werden. Gemäß DGUV-G 304-001 wird in jedem Betrieb bei 2 - 20 anwesenden Beschäftigten mindestens ein Ersthelfer benötigt. Darüber hinaus muss die Anzahl der Ersthelfer 10 Prozent der anwesenden Versicherten betragen. Bei Verwaltungs- & Handelsbetrieben sind es 5 Prozent. Die Ersthelfer müssen alle 2 Jahre an einer Fortbildung teilnehmen.
Senden Sie uns einen Termin nach Ihren Wünschen.
Bitte beachten Sie eine Vorlauffrist von mindestens 4 Wochen.
Die Teilnehmerzahl sollte mindestens 10 Personen betragen und darf 20 Personen nicht überschreiten.